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Geschäftsordnung

Bürgerverein Accum von 1905 e.V.

§ 1
Ehrungen
Das Vereinsmitglied wird geehrt bei:
a : Silberhochzeit mit einem Geschenk im Wert von 50.- €
b: Goldene Hochzeit mit einem Geschenk im Wert von 50.- €
c: Höhere Hochzeitstage mit einem Geschenk im Wert von 50.- €
d: bei Geburtstagen, ab: mit einem Geschenk im Wert von 15.- €
70, 75, 80, 85, 90 Jahren
darüber hinaus jährlich
e: Vereinszugehörigkeit
25 Jahre mit einem Präsent im Wert von 15.- €
und einer Kopie der Aufnahmeversammlung
40 Jahre mit einem Präsent im Wert von 20.- €
und einer Kopie der Aufnahmeversammlung
50 Jahre mit einem Präsent im Wert von 25.- €
und einer Kopie der Aufnahmeversammlung
60 Jahre mit einem Präsent im Wert von 25.- €
und einer Kopie der Aufnahmeversammlung


Alle Ehrungen werden von 2 Vorstandsmitgliedern oder extra eingeladenen Mitgliedern vorgenommen

§ 2
Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, kann in der Jahreshauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden
Ehrenvorsitzende haben im Vorstand kein Stimmrecht, sie können nur beratend tätig werden.
Das Ehrenmitglied ist beitragsfrei.

§ 3
Mitgliedsbeiträge

Gemäß § 5 der Satzung des Bürgerverein Accum e.V. werden die Beiträge vom Vorstand festgesetzt.
Beitragsänderungen bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Eine Beitragsbefreiung kann auf Antrag für einzelne Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden.

§ 4
Todesfall eines Mitgliedes

Der Bürgerverein Accum e.V. spendet einen Gutschein für die Grabpflege im Wert von 25.- €
( Gutschein für die Firma Blumen Janssen Pingelei)
Er entlohnt die sechs Sargträger der Accumer Kirchengemeinde mit einer Entschädigung von 5.- €, pro Person.
Das Trägergeld wird an dem Lader der Kirchengemeinde Accum ausgezahlt.

§ 5
Änderungen

Eine Änderung dieser Geschäftsordnung kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.



Stand: 24.02.2012


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